Genomische Zuchtwertschätzung und Selektion stellen eine Herausforderung an das bestehende Tierzuchtrecht dar, weil mit der genomischen Selektion der Prüfeinsatz von Besamungsbullen kein notwendiger Bestandteil von Zuchtprogrammen für Milchrinder mehr ist. Trotzdem sind keine so großen Probleme erkennbar, dass eine Änderung des bestehenden nationalen Rechts unmittelbar notwendig erscheint. Wenn man aber die aufgetretenen Regelungslücken unbedingt schließen will, sollte dies nicht durch punktuelle Handlungsvorschriften geschehen, etwa zur Veröffentlichung genomischer Zuchtwerte. Vielmehr sollte eine gesetzliche Änderung vor allem genutzt werden, den strategischen Bedeutungsverlust des Prüfeinsatzes in Form der Nachkommenprüfung auszugleichen. Weil die Ermittlung eines genomischen Zuchtwertes einem Bullen genauso die Zulassung zum unbeschränkten Besamungseinsatz eröffnen kann, wie eine Zuchtwertschätzung nach einer Nachkommenprüfung, bietet es sich an, den Begriff des Prüfeinsatzes auszuweiten und auch auf bestimmte Anwendungen der genomischen Zuchtwertschätzung auszudehnen.