Nicht-kurative Eingriffe bei Schafen und Ziegen
S. v. Korn1 ; 1 Institut für Angewandte Agrarforschung (IAAF), Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen, Stanislaus.korn@hfwu.de
Im Zuge der Diskussion um Tierschutz und Tierwohl werden die nicht-kurativen Eingriffe auch bei Schafen und Ziegen zunehmend thematisiert. Dazu zählen das Enthornen, die Kastration, das Kupieren der Schwänze beim Schaf sowie die Kennzeichnungsmethoden.
Gemäß § 5 und 6 Tierschutzgesetzes sind nicht-kurativen Eingriffe verboten. Jedoch gibt es bei Schafen und Ziegen Ausnahmen für die Durchführung der Kastration, das Schwanzkupieren und die Kennzeichnung. Im Fall einer tierärztlichen Indikation kann im Einzelfall auch die Enthornung bzw. das Entfernen bzw. Zerstören der Hornanlage beim Ziegenlamm zugelassen werden. Zur artgerechten Haltung von gehörnten oder gemischten Ziegenherden müssen diverse Haltungs- und Managementmaßnahmen vorgenommen werden, um die gegenseitigen Verletzungen durch Hornstoßen in Grenzen halten zu können. Die Zucht auf Hornlosigkeit ist aufgrund des Polledness-Intersexualitäts-Syndrom (PIS) schwierig.
Das betäubungslose Kastrieren von männlichen Schaf- und Ziegenlämmern ist bis zu einem Alter von unter 4 Wochen tierschutzrechtlich erlaubt. Dabei kommt vorwiegend die unblutige Methode mit der Burdizzozange zur Anwendung. Wenn Bocklämmer vor der Geschlechtsreife von weiblichen Schafen abgesondert werden (Frühabsetzen und getrenntgeschlechtlicher Mast) kann unter Mehraufwand die Kastration umgangen werden.
Das betäubungslose Kupieren der Schwänze beim Schaflamm ist bei unter 8 Tage alten Lämmern zulässig. Damit kann eine größere Deck- und Ablammhygiene gewährleistet und das Risiko des Fliegenmadenfalls im verschmutzten bewollten Schwanz vermieden werden.
Kennzeichnungsmaßnahmen wie Ohrmarken, Tätowierungen oder Injektate dürfen ohne Schmerzausschaltung durchgeführt werden. Das Kerben von Ohren ist verboten.
Die Novellierung des Tierschutzgesetzes sieht vor, zukünftig keine Ausnahmen für die Durchführung nicht-kurativer Eingriffe mehr zuzulassen.
Keywords/Stichworte:Ziegen; Schafe; Tierschutz; nicht-kurative Eingriffe; Zucht; Haltung; goats; sheep; animal welfare; non-curative procedures; breeding; animal housing