Sie sind hier:

Startseite Inhalt Inhaltsverzeichnisse

Patente in der Tierzucht

Doris Walter1 ; 1Deutsches Patent- und Markenamt, Zweibrückenstr. 12, 80331 München, E-Mail: doris.walter@dpma.de

Zusammenfassung

Zur patentrechtlich seit jeher umstrittenen gentechnischen Veränderung von Pflanzen und Tieren (transgene Lebewesen) hat sich ein weiteres Streitthema gesellt: Die markergestützte Züchtung (short breeding). Hier werden Pflanzen bzw. Tiere mit Hilfe eines DNA-Markers nach züchterisch vorteilhaften Genvarianten durchsucht und die so gefundenen Exemplare gezielt zur Weiterzüchtung verwendet. Patentrechtlicher Schutz wird dann begehrt sowohl für das Züchtungsverfahren als auch für die mit dem Verfahren gezüchteten Pflanzen oder Tiere.

Im folgenden Beitrag wird – ausgehend von der berühmten Bundesgerichtshof-Entscheidung Rote Taube aus dem Jahr 1968 – anhand aktueller Fälle (Brokkolipatent, Schweinepatent) erläutert, welche Rechtsinstitute und Rechtssätze die Chemiestoff- und Naturstoff-Rechtsprechung entwickelt hat, welche komplexen patentrechtlichen Strukturen dabei entstanden sind und was dies für Patentierungen im Bereich der belebten Natur bedeutet. Im Zentrum der Betrachtungen stehen dabei die Unterscheidung von Herstellungsverfahren einerseits und Arbeitsverfahren andererseits sowie der sog. product-by-process-Anspruch.

english version

Keywords/Stichworte:Patentrecht; Markergestützte Züchtung; Patente auf transgene Lebewesen; Gensequenzpatentierung; Pflanzenzüchterprivileg; Landwirteprivileg; Pollenflug-Auskreuzung

Downloads: (Hinweis zu PDF-Dokumenten)

Download Download (Full Article) (PDF)

Drucken Weiterleiten

 

© 2011 Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart | Kontakt: info@ulmer.de | Webimpressum | Rechtliche Hinweise

Webseite gestaltet mit ULMER CMS ULMER CMS | Alle Infos unter http://cms.ulmer.de